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Spanien

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr


Spanien hat den Alarmzustand bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Die deutsche Reisewarnung erstreckt sich auf das ganze Land inklusive der Kanarischen Inseln. (Stand: 4. März 2021)

Von Oliver Idem | Madrid

Am 25. Oktober 2020 hatte die spanische Regierung erneut den Alarmzustand ausgerufen. Dieser gilt in seiner aktuellen Fassung bis zum 9. Mai 2021. Die Präsidentinnen und Präsidenten der 17 Autonomen Regionen und der Autonomen Städte Ceuta und Melilla sind nun ermächtigt, eigene Maßnahmen zu treffen. Sie können nächtliche Ausgangssperren verhängen, Zusammenkünfte begrenzen und für ihre Gebietskörperschaft oder Teile davon die Bewegungen beschränken. Durchreisen sind möglich, allerdings dürfen gesperrte Gebiete nicht zu touristischen Zwecken betreten werden. Die Autonomen Regionen haben Informationshotlines eingerichtet. Hier können die aktuellen Gegebenheiten erfragt werden.

Pflicht zum Mitführen eines negativen Covid-19-Tests

Zusätzlich zum elektronischen Gesundheitsformular und Temperaturmessung bei der Einreise führte Spanien zum 23. November 2020 eine weitere Regelung ein. Wer aus einem Risikogebiet auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreist, ist verpflichtet, ein negatives PCR-Covid-19-Testergebnis mit sich zu führen. Zwischenzeitlich ließ das Gesundheitsministerium auch TMA-Tests als Nachweis zu. Damit haben Reisende zwei Optionen, um die Verpflichtung zu erfüllen.

Deutschland zählt zu den Risikogebieten. Der Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein und muss auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen und mehrere Pflichtangaben wie die Nummer des Passes oder Ausweises enthalten. Es verbleibt nur ein relativ kleines Zeitfenster, um sich rechtzeitig testen zu lassen und die Reisenden müssen hoffen, dass das Ergebnis rechtzeitig vor der Abreise vorliegt.

Bei Einreisen auf dem Landweg gilt die Testpflicht nicht. Stattdessen müssen aber die Regelungen aller Länder, durch die gereist wird, befolgt werden.

Ausfüllen eines Gesundheitsformulars ist Pflicht

Bereits seit dem 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Die Registrierung erfolgt entweder über das entsprechende Gesundheitsportal, die dazugehörige App oder durch ein gedrucktes Formular. Die elektronische Variante spart Zeit bei der Einreise, da nur ein Code gescannt werden muss.

Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt und eingescannt wird. Das Formular muss für jeden einzelnen Reisenden und jede Reise ausgefüllt werden. Es steht im Gesundheitsportal zusammen mit Hintergrundinformationen auch in deutscher Sprache bereit.

Einreise ohne Covid-Test kann bis zu 6.000 Euro Strafe kosten

Fluggesellschaften sollen sich vor der Abreise in Richtung Spanien das Einreiseformular beziehungsweise den erzeugten QR-Code zeigen lassen. Im Einreiseformular muss angegeben werden, ob ein negativer aktueller Coronatest mitgeführt wird. Werden falsche Angaben gemacht, können in Spanien Geldstrafen verhängt werden. Gleiches gilt, wenn auf Verlangen der Behörden kein Test vorgewiesen werden kann. Laut dem staatlichen Sender RTVE können Strafen bis zu 6.000 Euro pro Person verhängt werden.

Bei der Einreise kann außerdem eine kurze Gesundheitskontrolle erfolgen. Weisen Reisende eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder andere Auffälligkeiten auf, ist eine genauere Untersuchung möglich.

Vorsicht bei der Rückreise nach Deutschland

Das Robert-Koch-Institut beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen in Spanien. Das Land wurde mittlerweile aus der Kategorie Hochinzidenzgebiet in Risikogebiet heruntergestuft.

Da sich die Einreiseregeln kurzfristig ändern können, sollten die aktuelle Lage und die deutschen Quarantäne- und Testregeln im Blick behalten werden. Das gilt auch für die Verordnungen der Bundesländer im Zusammenhang mit Einreisen in der Coronakrise.

Das Angebot an internationalen und nationalen Flügen hat bei weitem nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Auch Verbindungen per Zug oder Fernbus sind zwischen den meisten Städten noch immer stark reduziert und manchmal gar nicht verfügbar.

Beschränkungen von Reisen ohne triftigen Grund in vielen Autonomen Gemeinschaften Spaniens sowie spanische und ausländische Einreiseregeln lassen erwarten, dass sich vor dem 2. Quartal 2021 am reduzierten Verbindungsangebot nichts ändern wird.


Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

•Zu beachten sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Spanien
•Weiterführende Informationen bieten auch die Hinweise zum Coronavirus der deutschen Auslandsvertretungen in Spanien
•Eine deutschsprachige Zusammenfassung zu Spanien und anderen EU-Ländern bietet das Portal Re-open Europe
•Das erforderliche elektronische Gesundheitsformular zur Einreise nach Spanien ist auch in einer deutschen Sprachversion verfügbar
•Beachten Sie die Hinweise für die Einreise nach Deutschland


Aktuelle Informationen zu Bewegungsbeschränkungen im Inland

•Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes enthalten auch Angaben zu lokalen Beschränkungen in Spanien
•Die AHK Spanien hat eine Sonderseite eingerichtet
•Empfehlungen und Hintergründe zum Thema Covid-19 hat das spanische Gesundheitsministerium in der Landessprache gebündelt


Dieses Fragment können Sie in folgenden Kontexten finden: Dritte Pandemiewelle ebbt ab

Quelle: GTAI