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Spanien

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr


Spanien stuft ganz Deutschland derzeit als Risikogebiet ein. Bei ausreichendem Abstand gilt im Freien keine Maskenpflicht mehr. (Stand: 30. November 2021)

Von Oliver Idem | Madrid

Auch nach dem Ende des Alarmzustands limitieren einige Autonome Gemeinschaften weiterhin die Anzahl von Personen, die sich zuhause oder in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Zudem können Sperrstunden für die Gastronomie verhängt werden. Bei Gemeinden mit besonders hohen Infektionszahlen sind zusätzliche Einschränkungen möglich.

Steigende Infektionszahlen im November 2021 und die nahenden Weihnachtswochen lassen es wahrscheinlich erscheinen, dass regionale Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden.

Sonderregeln für die Einreise aus anderen Teilen Spaniens oder aus dem Ausland können ebenfalls eingeführt werden. Die Autonomen Gemeinschaften haben Informationshotlines eingerichtet. Hier können die aktuellen Gegebenheiten erfragt werden. Außerdem existiert eine Übersicht des Gesundheitsministeriums mit Hinweisen für Reisende.

Verpflichtungen bei der Einreise aus Risikogebieten 

Spanien stuft alle deutschen Bundesländer als Risikogebiete ein. Reisende ab einem Alter von zwölf Jahren, die aus einem solchen Risikogebiet nach Spanien kommen, benötigen einen der folgenden Nachweise:

Ein negatives Testergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest wie PCR-, LAMP- oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Schnelltests. Die PCR-Testung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Bei einem Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden. Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors und das negative Testergebnis.

Die Einreise ist auch mit einem Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur oder der Weltgesundheitsorganisation im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist, möglich. Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle.

Darüber hinaus ist die Einreise mit einem Nachweis möglich, dass die Genesung von einer Infektion mit Covid-19 nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens elf Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Ein solcher Beleg muss enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.

Bei Einreisen aus einem Risikogebiet in Frankreich auf dem Landweg gelten diese Verpflichtungen ebenfalls. Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen, sind allerdings von der Nachweispflicht ausgenommen.

Gesundheitsformular bleibt notwendig

Bereits seit dem 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Die Registrierung erfolgt entweder über das entsprechende Gesundheitsportal, die dazugehörige App oder durch ein gedrucktes Formular. Die elektronische Variante spart Zeit bei der Einreise.

Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt und eingescannt wird. Das Formular muss für jeden einzelnen Reisenden und jede Reise ausgefüllt werden. Es steht im Gesundheitsportal zusammen mit Hintergrundinformationen auch in deutscher Sprache bereit.

Bei der Einreise kann außerdem eine kurze Gesundheitskontrolle erfolgen. Weisen Reisende eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder andere Auffälligkeiten auf, ist eine genauere Untersuchung möglich.

Spanien hat vor dem Sommer die Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelockert. Die Maskenpflicht im Freien gilt seit dem 26. Juni nur noch dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. An öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Mund und Nase jedoch weiterhin bedeckt sein. Verstöße werden mit Geldstrafen von etwa 100 Euro geahndet.

Regeln für die Rückreise nach Deutschland beachten

Spanien gilt in Deutschland derzeit weder als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet. Da sich die Einreiseregeln kurzfristig ändern können, sollten die aktuelle Lage und die deutschen Quarantäne- und Testregeln im Blick behalten werden. Eine Einreiseanmeldung ist nicht erforderlich, solange Spanien nicht in eine der Risikokategorien eingestuft wird. 

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Quelle: GTAI