Im Inland gilt eine Ausgangssperre, der Grenzübertritt ist an Quarantäne gebunden. Deutschland stuft die Slowakei nicht mehr als Virusvariantengebiet ein. (Stand: 31. März 2021).
Mit dem Ausrufen des Notstands am 1. Oktober haben sich in der Slowakei die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr nicht geändert. Es gibt keine Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen. Für Lkw-Fahrer und Beschäftigte im Bahn-, Luft-, oder Schiffsverkehr gelten Ausnahmen von den Einreiseauflagen.


