Seit dem 10. Mai 2021 besteht wieder Bewegungsfreiheit innerhalb Spaniens. Aufgrund sinkender Inzidenzen gelten weniger spanische Regionen als Risikogebiete. (Stand: 10. Juni 2021)
Von Oliver Idem | Madrid
- Verpflichtungen bei der Einreise aus Risikogebieten
- Ausfüllen eines Gesundheitsformulars ist notwendig
- Regeln für die Rückreise nach Deutschland
Nach rund einem halben Jahr endete zum 10. Mai 2021 der Alarmzustand. Damit fallen die inländischen Reisebeschränkungen zwischen den Autonomen Gemeinschaften weg. Viele der Gemeinschaften limitieren weiterhin die Anzahl von Personen, die sich zuhause oder in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Zudem können Sperrstunden für die Gastronomie verhängt werden. Bei Gemeinden mit besonders hohen Infektionszahlen sind zusätzliche Einschränkungen möglich.
Die Autonomen Regionen haben Informationshotlines eingerichtet. Hier können die aktuellen Gegebenheiten erfragt werden.
Verpflichtungen bei der Einreise aus Risikogebieten
Reisende ab einem Alter von zwölf Jahren, die aus einem Risikogebiet wie Deutschland kommen, benötigen einen der folgenden Nachweise:
Ein negatives Testergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest wie PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Schnelltests. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors und das negative Testergebnis.
Die Einreise ist auch mit einem Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur oder der Weltgesundheitsorganisation im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist, möglich. Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle.
Darüber hinaus ist die Einreise mit einem Nachweis möglich, dass die Genesung von einer Infektion mit Covid-19 nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Ein solcher Nachweis muss enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Bei Einreisen aus einem Risikogebiet in Frankreich auf dem Landweg gelten diese Verpflichtungen ebenfalls. Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen, sind allerdings von der Nachweispflicht ausgenommen.
Ausfüllen eines Gesundheitsformulars ist notwendig
Bereits seit dem 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Die Registrierung erfolgt entweder über das entsprechende Gesundheitsportal, die dazugehörige App oder durch ein gedrucktes Formular. Die elektronische Variante spart Zeit bei der Einreise, da nur ein Code gescannt werden muss.
Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt und eingescannt wird. Das Formular muss für jeden einzelnen Reisenden und jede Reise ausgefüllt werden. Es steht im Gesundheitsportal zusammen mit Hintergrundinformationen auch in deutscher Sprache bereit.
Bei der Einreise kann außerdem eine kurze Gesundheitskontrolle erfolgen. Weisen Reisende eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder andere Auffälligkeiten auf, ist eine genauere Untersuchung möglich. Landesweit gilt weiterhin eine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße werden mit Geldstrafen von etwa 100 Euro geahndet.
Regeln für die Rückreise nach Deutschland
Das Robert-Koch-Institut beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen in Spanien. Im Frühjahr 2021 sanken die Inzidenzwerte tendenziell, jedoch regional in sehr unterschiedlichem Tempo. Am 10. Juni hatten noch Andalusien, Aragonien, das Baskenland, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Melilla, Navarra und La Rioja den Status Risikogebiet.
Da sich die Einreiseregeln kurzfristig ändern können, sollten die aktuelle Lage und die deutschen Quarantäne- und Testregeln im Blick behalten werden. Eine Einreiseanmeldung ist bereits vor der Anreise aus einem Risikogebiet notwendig.
Das Angebot an internationalen und nationalen Flügen hat noch nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Auch Verbindungen per Zug oder Fernbus sind zwischen den meisten spanischen Städten noch immer reduziert und manchmal gar nicht verfügbar.
Nach dem Ende der inländischen Reisebeschränkungen ist jedoch mit einer schrittweisen Belebung zu rechnen. Seit dem 10. Mai sind auch touristische und andere Inlandsreisen ohne triftige Gründe wieder möglich. Die Bahngesellschaft Renfe bietet seit dem 7. Juni mehr Verbindungen an die Küste und in verschiedene weitere Landesteile an.
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