Der Notstand, den Tschechien am 5. Oktober 2020 einsetzte, um die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu bekommen, endete am 11. April 2021. Mit ihm wurden auch geltende Bewegungseinschränkungen aufgehoben. Doch müssen Kunden in Gastronomie, Hotels und bei Veranstaltungen einen Test- oder Impfnachweis mit sich führen. FFP2-Masken sind in den meisten Gebäuden außerhalb der Wohnung, im Nahverkehr und bei Personenansammlungen auch im Freien Pflicht.
Tschechische Republik
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Quelle: GTAI


