direkte Bereichesauswahl

Tschechische Republik

Elektronische Umsatzerfassung wird ausgesetzt


Tschechiens Regierung hat beschlossen, die außerordentliche Schließung aller Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bis zum 1. April 2020 zu verlängern. Zugleich entschied sie, die elektronische Umsatzerfassung (EET) auszusetzen. Gelten soll das während der Dauer des Ausnahmezustands und der drei nachfolgenden Monate. Kein Steuerzahler muss seine Umsätze in dem Zeitraum melden, Kontrollen entfallen. Die ab 1. Mai 2020 geplante Ausweitung der Meldepflicht auf das Handwerk und andere Dienstleistungsbetriebe wird verschoben.

Quelle: GTAI