DerRussische Föderale Registrierungsdienst (Rosregistracija) hat sog."Methodische Empfehlungen über Besonderheiten der staatlichenRegistrierung von Immobiliengeschäften und Immobilienrechten vonausländischen natürlichen und juristischen Personen" erlassen.
Eshandelt sich um eine Art Anleitung für regionale Zweigstellen vonRosregistracija, die eine einheitliche Handhabung des Verfahrens derRegistrierung von Immobilienrechten und -geschäften von Ausländern undausländischen Unternehmen gewährleisten soll. Hiermit sollsichergestellt werden, dass landesweit von Kaliningrad bis Wladiwostokidentische Anforderungen an die für die Registrierung notwendigenUnterlagen gelten.
Die"Methodischen Empfehlungen" ergänzen insoweit das Föderale Gesetz Nr.122-FZ "Über die staatliche Registrierung von Immobilienrechten und-geschäften" vom 21.7.1997, die "Regeln der Führung des EinheitlichenStaatlichen Registers von Immobilienrechten und -geschäften"(Verordnung Nr. 219 der Regierung der Russischen Föderation vom18.2.1998) und die "Methodischen Empfehlungen zur Durchführung derstaatlichen Registrierung von Immobilienrechten und -geschäften"(Verfügung Nr. 184 des Justizministeriums der Russischen Föderation vom1.7.2002).
Künftigsoll verstärkt die Aufenthaltsgenehmigung des ausländischenAntragstellers überprüft werden. Ferner wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass Dokumente aus den Vertragsstaaten des HaagerÜbereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung
öffentlicherUrkunden von der Legalisation (u.a. die Bundesrepublik) nichtlegalisiert werden müssen. Vielmehr genügt eine Apostille zum Nachweisder Echtheit des ausländischen Dokuments. Ferner wird klargestellt,dass alle für die Registrierung erforderlichen Unterlagen inausländischen Sprachen mit einer notariell beglaubigten Übersetzung insRussische eingereicht werden müssen.
DerText der "Methodischen Empfehlungen" wurde am 11.7.2007 in derRegierungszeitung Rossijskaja Gazeta veröffentlicht und ist imrussischen Original unterhttp://www.rg.ru/2007/07/11/rosregistraciya-dok.html abrufbar.
Homepage des Russischen Föderalen Registrierungsdienstes (Rosregistracija):
www.rosregistr.ru (nur auf Russisch)
Quelle bfai Rechtsnews September 2007
Letzte Änderung: 04.09.2007 durch Klaus Bleibaum


