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Endverbleibserklärungen: Formulare und Merkblätter des BAFA aktualisiert


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat inzwischen das Merkblatt zu den Erläuterungen zur praktischen Verwendung von Endverbleibsdokumenten veröffentlicht. Neben allgemeinen Informationen, Vorlagepflichten und Ausnahmen, enthält das Merkblatt eine detaillierte Beschreibung, wann welche Endverbleibserklärung vorzulegen ist und wie die Endverleibsdokumente auszufüllen und letztendlich einzureichen sind. Um Ihnen und Ihrem Kunden das Ausfüllen der Endverbleibserklärungen zu erleichtern, hat das BAFA unter der Rubrik „Formulare“ auch englischsprachige Ausfüllanleitungen zur Nutzung der Endverbleibserklärungen veröffentlicht. Diese differenzieren – wie die Bekanntmachungen auch – zwischen dem Bereich der Rüstungsgüter einerseits und den übrigen Gütern andererseits. Die Ausfüllanleitungen können Sie Ihrem Kunden zur Verfügung stellen und ihm auf diese Weise beim Ausfüllen der Endverbleibserklärungen unterstützen. 

Sofern Sie bereits von Ihren Kunden Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern angefordert haben, können diese weiterhin für einen Zeitraum bis zum 31. März 2018 genutzt werden. Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern werden bis zu diesem Zeitpunkt anerkannt. Auch bereits eingereichte formgerechte Endverbleibserklärungen werden anerkannt. Sie müssen daher keine neuen Endverbleibserklärungen anfordern und einreichen. 

Welche Endverbleibserklärung einzureichen sind, hängt – wie bisher auch – von den Gütern und der jeweiligen Fallgestaltung ab.

Quelle: Außenhandelsverband NRW e.V. / BAFA