Überblick über Meldepflichten sowie rechtliche Grundlagen für Sozialversicherung und Steuerpflicht bei der Entsendung von Arbeitnehmern in die Slowakei.
Eine Entsendung im Sinne des EU-Rechts liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines deutschen Arbeitgebers eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedsstaat ausübt, oder wenn der Arbeitnehmer in Deutschland eigens für eine Arbeit in einem anderen Mitgliedsstaat eingestellt wird.
Neue Definition der Entsendung von Arbeitnehmern zur Ausübung von Dienstleistungen nach dem Gesetz Nr. 351/215 Slg. über grenzübergreifende Zusammenarbeit bei Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen vom 11. November 2015:
Entsendung eines Arbeitnehmers unter Leitung und Verantwortung des entsendenden Arbeitgebers aufgrund eines Vertrages zwischen dem entsendenden Arbeitgeber als grenzübergreifendem Dienstleistungserbringer und dem Abnehmer dieser Dienstleistung
Entsendung eines Arbeitnehmers zwischen einer Kontrollperson und einer kontrollierten Person oder zwischen kontrollierten Personen innerhalb eines Konzerns
Abordnung des Arbeitnehmers zu einem Benutzungsarbeitgeber
Zu beachten ist, dass es sich um eine von vornherein zeitlich begrenzte Tätigkeit handelt, sei es:
wegen der Eigenart der Beschäftigung (z.B. Abwicklung eines Projektes), oder durch vertragliche Vereinbarung


