direkte Bereichesauswahl

Slowakei

Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland


Überblick über Meldepflichten sowie rechtliche Grundlagen für Sozialversicherung und Steuerpflicht bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland.

Als Entsendung wird bezeichnet, wenn ein Mitarbeiter auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) für einen zeitlich begrenzten Zeitraum in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Beschäftigung für ihn ausübt. Eine Entsendung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Inland ausschließlich für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird. Lebt der Arbeitnehmer jedoch bereits im Ausland bzw. ist dort beschäftigt und nimmt von dort aus eine Beschäftigung für einen inländischen Arbeitgeber auf, handelt es sich um eine Ortskraft. Ein Fall der Entsendung liegt nicht vor.

In Abgrenzung zum Begriff der Entsendung werden kürzere Aufenthalte in der Regel als Abordnung bzw. Dienstreise bezeichnet, längere Aufenthalte als vorübergehende Versetzung.

Quelle: DSIHK