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Erleichterung bei Euler Hermes für GUS Staaten


Aserbaidschan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowie Kasachstan und Russland


DerIMA hat die Anforderungen an die Deckungsfähigkeit deutscher Exporte indie GUS-Länder Aserbaidschan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowieKasachstan und Russland überarbeitet und verschlankt. Unter Beachtungder aktuellen Marktgegebenheiten bei der Verhandlung deckungsfähigerGeschäfts- und Finanzierungsstrukturen spiegeln die vorgenommenenErleichterungen vornehmlich die verbesserte Risikosituation dieserLänder wider.


Zusammengefasst sind folgende Änderungen für Kreditgeschäfte von Bedeutung:


·    Der laut Konsensus vorgeschriebene Barzahlungsteil von 15 % des Auftragswertes


    kann jetzt wie üblich in An- und Zwischenzahlungen aufgeteilt werden.


·    Für die Auszahlung gebundener Finanzkredite können nunmehr wieder normale


    handelsübliche Konditionen vereinbart werden. Das bisher vorgeschriebene


    Akkreditiv- bzw. Inkassoverfahren mit Spätesttermin kann entfallen.


●  Bei Usbekistan und Weißrussland bleibt es bei der gebotenen Zurückhaltung hinsichtlich


    des Einschlusses von ausländischen Zulieferungen bzw. örtlichen Kosten. Für die anderen Länder      gelten      jetzt die normal üblichen Regeln.


·    Bei den Plafondländern Aserbaidschan, Ukraine und Usbekistan ist im Einzelfall das


    Überschreiten der vorgegebenen Orientierungsgröße möglich, sofern eine besondere


    Förderungswürdigkeit des Geschäftes überzeugend dargestellt werden kann.


   Wegen des vergleichsweise kleinen Plafonds für Weißrussland dürfte dort jedoch


   eine strengere Handhabung geboten sein.


Zu Einzelheiten siehe AGA Report Nr. 150 unter 192.168.1.4/downloads/26.19.32.183294363942.830169/ar150.pdf

 

Letzte Änderung: 13.03.2007 durch Klaus Bleibaum