Aserbaidschan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowie Kasachstan und Russland
DerIMA hat die Anforderungen an die Deckungsfähigkeit deutscher Exporte indie GUS-Länder Aserbaidschan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowieKasachstan und Russland überarbeitet und verschlankt. Unter Beachtungder aktuellen Marktgegebenheiten bei der Verhandlung deckungsfähigerGeschäfts- und Finanzierungsstrukturen spiegeln die vorgenommenenErleichterungen vornehmlich die verbesserte Risikosituation dieserLänder wider.
Zusammengefasst sind folgende Änderungen für Kreditgeschäfte von Bedeutung:
· Der laut Konsensus vorgeschriebene Barzahlungsteil von 15 % des Auftragswertes
kann jetzt wie üblich in An- und Zwischenzahlungen aufgeteilt werden.
· Für die Auszahlung gebundener Finanzkredite können nunmehr wieder normale
handelsübliche Konditionen vereinbart werden. Das bisher vorgeschriebene
Akkreditiv- bzw. Inkassoverfahren mit Spätesttermin kann entfallen.
● Bei Usbekistan und Weißrussland bleibt es bei der gebotenen Zurückhaltung hinsichtlich
des Einschlusses von ausländischen Zulieferungen bzw. örtlichen Kosten. Für die anderen Länder gelten jetzt die normal üblichen Regeln.
· Bei den Plafondländern Aserbaidschan, Ukraine und Usbekistan ist im Einzelfall das
Überschreiten der vorgegebenen Orientierungsgröße möglich, sofern eine besondere
Förderungswürdigkeit des Geschäftes überzeugend dargestellt werden kann.
Wegen des vergleichsweise kleinen Plafonds für Weißrussland dürfte dort jedoch
eine strengere Handhabung geboten sein.
Zu Einzelheiten siehe AGA Report Nr. 150 unter 192.168.1.4/downloads/26.19.32.183294363942.830169/ar150.pdf
Letzte Änderung: 13.03.2007 durch Klaus Bleibaum


