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Spanien

Erste Anzeichen einer Erholung


Seit dem 10. Mai 2021 besteht wieder Bewegungsfreiheit zwischen den Autonomen Gemeinschaften. Nur vier Regionen fallen nicht unter die deutsche Reisewarnung. (Stand: 10. Mai 2021)

Nach rund einem halben Jahr endete zum 10. Mai 2021 der Alarmzustand. Damit fallen grundsätzlich die inländischen Reisebeschränkungen zwischen den Autonomen Gemeinschaften weg.

Viele der Gemeinschaften limitieren weiterhin die Anzahl von Personen, die sich zuhause oder in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Zudem können Sperrstunden für die Gastronomie verhängt werden. Bei Gemeinden mit besonders hohen Infektionszahlen sind zusätzliche Einschränkungen möglich.

Für eine gewisse Unsicherheit sorgt, dass die Gerichte in den Autonomen Gemeinschaften nun Einschränkungen zustimmen müssen. Entsprechend ist es möglich, dass angekündigte Regelungen doch nicht in Kraft treten können.

Dennoch ist es möglich, sich einen schnellen Überblick über die geltenden Regeln zu verschaffen. Das spanische Gesundheitsministerium hat die Maßnahmen der einzelnen Regionen in einer Übersicht zusammengefasst. Die Autonomen Regionen haben zudem Informationshotlines eingerichtet. Hier können die aktuellen Gegebenheiten erfragt werden.

Pflicht zum Mitführen eines negativen Covid-19-Tests 

Zusätzlich zum elektronischen Gesundheitsformular und zur Temperaturmessung bei der Einreise führte Spanien zum 23. November 2020 eine weitere Regelung ein. Wer aus einem Risikogebiet auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreist, ist verpflichtet, ein negatives PCR-Covid-19-Testergebnis mit sich zu führen. Zwischenzeitlich ließ das Gesundheitsministerium auch TMA-Tests als Nachweis zu. Damit haben Reisende zwei Optionen, um die Verpflichtung zu erfüllen.

Deutschland zählt zu den Risikogebieten. Der Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein und muss auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen und mehrere Pflichtangaben wie die Nummer des Passes oder Ausweises enthalten.

Bei Einreisen aus Frankreich auf dem Landweg gilt diese Testpflicht ebenfalls.

Ausfüllen eines Gesundheitsformulars ist Pflicht

Bereits seit dem 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Die Registrierung erfolgt entweder über das entsprechende Gesundheitsportal, die dazugehörige App oder durch ein gedrucktes Formular. Die elektronische Variante spart Zeit bei der Einreise, da nur ein Code gescannt werden muss.

Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt und eingescannt wird. Das Formular muss für jeden einzelnen Reisenden und jede Reise ausgefüllt werden. Es steht im Gesundheitsportal zusammen mit Hintergrundinformationen auch in deutscher Sprache bereit.

Einreise ohne Covid-Test kann bis zu 6.000 Euro Strafe kosten

Fluggesellschaften sollen sich vor der Abreise in Richtung Spanien das Einreiseformular beziehungsweise den erzeugten QR-Code zeigen lassen. Im Einreiseformular muss angegeben werden, ob ein negativer aktueller Coronatest mitgeführt wird. Werden falsche Angaben gemacht, können in Spanien Geldstrafen verhängt werden. Gleiches gilt, wenn auf Verlangen der Behörden kein Test vorgewiesen werden kann. Laut dem staatlichen Sender RTVE können Bußgelder bis zu 6.000 Euro pro Person verhängt werden.

Bei der Einreise kann außerdem eine kurze Gesundheitskontrolle erfolgen. Weisen Reisende eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder andere Auffälligkeiten auf, ist eine genauere Untersuchung möglich.

Landesweit gilt weiterhin eine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße werden mit Geldstrafen von etwa 100 Euro geahndet.

Vorsicht bei der Rückreise nach Deutschland

Das Robert-Koch-Institut beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen in Spanien. Am 10. Mai galten die Autonomen Gemeinschaften Balearen, Galicien, Murcia und Valencia aus deutscher Sicht nicht mehr als Risikogebiete. Dennoch wird von nicht notwendigen touristischen Reisen dorthin weiter abgeraten. Der Rest des Landes war weiterhin als Risikogebiet eingestuft. 

Da sich die Einreiseregeln kurzfristig ändern können, sollten die aktuelle Lage und die deutschen Quarantäne- und Testregeln im Blick behalten werden. Das gilt auch für die Verordnungen der Bundesländer im Zusammenhang mit Einreisen in der Coronakrise.

Das Angebot an internationalen und nationalen Flügen hat bei weitem nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Auch Verbindungen per Zug oder Fernbus sind zwischen den meisten Städten noch immer stark reduziert und manchmal gar nicht verfügbar. Nach dem Ende der inländischen Reisebeschränkungen ist jedoch mit einer Belebung zu rechnen. Seit dem 10. Mai sind auch touristische und andere Inlandsreisen ohne triftige Gründe wieder möglich.

Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen
Aktuelle Informationen zu Bewegungsbeschränkungen im Inland

Von Oliver Idem | Madrid

Quelle: GTAI