direkte Bereichesauswahl

Russland

ERSTES WTO-VERFAHREN DER EU GEGEN RUSSLAND


Seit fast einem Jahr versuchte die EU mit den russischen Partnern auf allen zur Verfügung stehenden diplomatischen Wegen, in bilateralen Gesprächen eine Lösung für das Streitthema der „Recyclingabgabe“ auf Kraftfahrzeuge zu finden.

Russland hat diese Abgabe, die auf Einfuhren von PKW, LKW, Bussen und anderen Kraftfahrzeugen aus der EU erhoben wird, nur wenige Tage nach seinem Beitritt zur WTO eingeführt.

Während bis zu sechsstellige EUR-Beträge bei Einfuhren aus der EU anfallen, sind in Russland hergestellte Kraftfahrzeuge von der Abgabe ausgenommen. Ebenso können Fahrzeuge aus Kasachstan und Belarus, die mit Russland eine Zollunion bilden, davon befreit werden.

Die Einfuhren aus der EU werden durch die Höhe der Abgabe zusätzlich belastet und die im Rahmen der WTO vereinbarten Einfuhrzollsenkungen Russlands werden damit aufgehoben.

Obwohl Russland versprochen hatte, diese Diskriminierung zu beseitigen, ist bisher nichts passiert. Die EU hat deshalb am 09.07.2013 bei der WTO Beschwerde gegen die Recyclingabgabe eingelegt und um Konsultationen ersucht. Damit wurde förmlich ein Verfahren nach der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung eingeleitet.

Sollte innerhalb von 60 Tagen im Rahmen der Konsultationen keine befriedigende Lösung gefunden werden, kann die EU bei der WTO um die Einsetzung eines Panels nachsuchen, das dann die Rechtmäßigkeit der russischen Maßnahme beurteilt.

Quelle: IHK-SPEZIAL International 08/2013