Am 09.Juni 2022 hat die EU-Kommission eine Verordnung über die vorübergehende Liberalisierung des Handels für sieben moldawische Waren vorgeschlagen. Praktisch alle moldawischen Erzeugnisse können bereits im Rahmen der Freihandelszone EU-Moldau zollfrei in die EU eingeführt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die verbleibenden sieben Waren: Pflaumen, Tafeltrauben, Äpfel, Tomaten, Knoblauch, Kirschen und Traubensaft. Mit der Verordnung werden für ein Jahr die Mengen, in denen diese Erzeugnisse zollfrei aus der Republik Moldau in die EU eingeführt werden können, verdoppelt. Der Vorschlag muss nun vom EU-Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden.
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