Relevant für Rumänien / Italien...und andere EU-Staaten:
Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 löst die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ab – wichtigste Neuerung: Abschaffung des für Gläubiger zeitintensives und auch kostenspieliges Exequaturverfahren.
In einem Mitgliedsstaat erlassene Entscheidungen sollen –ohne besonderen Aufwand- in einem anderen EU-Land anerkannt werden.
Weiteres Highlight: Vollstreckbarerklärung!
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