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Rumänien

EU - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen/ Exequaturverfahren fällt künftig weg


Relevant für Rumänien / Italien...und andere EU-Staaten:

Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 löst die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ab – wichtigste Neuerung: Abschaffung des für Gläubiger zeitintensives und auch kostenspieliges Exequaturverfahren. 

In einem Mitgliedsstaat erlassene Entscheidungen sollen –ohne besonderen Aufwand- in einem anderen EU-Land anerkannt werden.  

Weiteres Highlight: Vollstreckbarerklärung!

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Quelle: gtai