Das Verbot gilt seit 16. August 2020
Das Einfuhrverbot betrifft Citrus limon (l.) N. Burm.f. sowie Citrus sinensis (L.) Osbeck, die unter folgenden KN-Codes eingereiht werden: ex 0805 50 10, 0805 10 22, 0805 10 24, 0805 10 28, ex 0805 10 80. Es gilt bis 30. April 2021.
Begründet wird das Einfuhrverbot mit pflanzenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen. Ziel des Einfuhrverbots ist es, die Einschleppung des Schädlings Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa in die Europäischen Union zu verhindern.


