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EU Forderungsdurchsetzung


Vorläufige Kontenpfändung in der EU

Die EU-Kommission hat ein Grünbuch "zur effizienteren Vollstreckungvon Urteilen in der EU" vorgelegt, in dem es um die vorläufigeKontenpfändung geht. Auf dieser Grundlage soll es Gläubigernerleichtert werden, Forderungen in allen EU-Staaten durchzusetzen undihre Forderungen leichter einzutreiben. Zu spät oder gar nichtgeleistete Zahlungen im EU-weiten Geschäftsverkehr, der fürinternational tätige deutsche Unternehmen bereits fast 59 % allergrenzüberschreitenden Aktivitäten ausmacht, gefährden die Interessender Unternehmen wie auch der Verbraucher.

Auf Grundlage dieses vom Grünbuch initiierten Verfahrens soll esdurch neue EU-weit geltende Regeln künftig vermieden werden, dassSchuldner ihre Geldvermögen einfach vor Gläubigern verschwinden lassen,indem sie Guthaben ins EU-Ausland transferieren. Zwar gibt es aufEU-Ebene Vorschriften für die gerichtliche Zuständigkeit, dieAnerkennung und die Erklärung der Vollstreckbarkeit von Urteilen sowiefür die gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilverfahren, aber zurVollstreckung als solcher ist noch kein EU-weit gleichermaßenanwendbarer Verfahrensweg geregelt. So wird derzeit immer noch, bedingtdurch die unterschiedlichen Vollstreckungsvorschriften in denEU-Staaten, die Eintreibung von Schulden über die Landesgrenzen hinausganz erheblich erschwert. Gläubiger, die in einem anderen EU-Staateinen Vollstreckungstitel durchsetzen wollen, sind mitunterschiedlichen Rechtssystemen, Verfahrensvorschriften undSprachbarrieren konfrontiert, die das Vollstreckungsverfahren verteuernund hinauszögern.

Nach dem derzeit geltenden Recht ist es nämlich nicht in allenEU-Staaten möglich, eine vorläufige Kontenpfändung durchzuführen unddamit den Vermögensentzug zu vermeiden. Zurzeit können Schuldner immernoch ihre Guthaben auf Konten überall in der EU überweisen, von derenExistenz beispielsweise deutsche Gläubiger nichts wissen. Nach denderzeit geltenden EU-Vorschriften ist es nicht möglich, eine überall inder EU vollstreckbare vorläufige Kontenpfändung zu erwirken. Auch mitder EG-Verordnung Nr.44/2001 (Brüssel I) ist es nicht gewährleistet,dass eine auf Sicherung gerichtete Maßnahme durch Sperrung vonBankkonten in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird. Damitentfällt für Gläubiger die Möglichkeit, derartige Guthaben mitgerichtlicher Hilfe zu blockieren, was angesichts von etwa € 250 Mrd.an EU-weiten Außenständen tatsächlich zu einen unglaublich großenVermögensentzug führen kann.

Auf der anderen Seite soll das neu initiierte Verfahren auch denSchuldner schützen, in dem es ihm die Möglichkeit eröffnen wird, einenPfändungsbeschluss anzufechten und eine Mindestbetrag, der zumLebensunterhalt nötig ist, von der Pfändung ganz freizustellen. DasGrünbuch leitet eine umfassende Konsultation auf EU-Ebene, die EndeMärz 2007 abgeschlossen und danach zu einer EU-weiten Neuregelungführen soll.


Letzte Änderung: 02.11.2006 durch Christoph G. von Bernstorff