Am 29. Mai 2020 wurde das Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union veröffentlicht.
Von Helge Freyer | Bonn
Das am 5. Mai 2020 von 23 Mitgliedstaaten unterzeichnete und im Amtsblatt der EU Nr. L 169 veröffentlichte Übereinkommen bedarf gemäß seines Artikel 15 der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme und tritt gemäß Artikel 16 Absatz 1 „ 30 Tage nach dem Tag, an dem der Verwahrer die zweite Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunde erhält“ in Kraft. Verwahrer ist gemäß Artikel 11 des Übereinkommens der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union.
Das Übereinkommen ist rechtliche Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), des sog. Achmea-Urteils vom 6. März 2018 (Rechtssache C-284/16). Nach dem EuGH-Urteil ist die Investor-Staat-Streitbeilegung in einem zwischen Mitgliedstaaten bilateral geschlossenen Investitionsschutzabkommen (Intra-EU-BIT) nicht mit EU-Recht vereinbar. Der EuGH bestätigte damit die Auffassung der EU-Kommission.
Das Übereinkommen besteht aus vier Abschnitten, wovon die Abschnitte 2 und 3 Bestimmungen enthalten zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge bzw. zu Ansprüchen, die im Rahmen bilateraler Investitionsschutzverträge geltend gemacht werden.
In den Anhänge A und B werden dann
- alle durch das Übereinkommen beendeten bilateralen Investitionsschutzverträge, sowie
- die bereits beendeten bilateralen Investitionsschutzverträge, bei denen eine Nachwirkungsklausel wirksam sein könnte
aufgelistet.
Zum Thema:
- Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, abrufbar auf der Webseite von EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht
- EuGH-Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache C-284/16, abrufbar auf der Webseite des Europäischen Gerichtshofes
- EuGH-Pressemitteilung Nr. 26/18 zum EuGH-Urteil in der Rechtssache C-284/16 vom 6. März 2018: „Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar“, abrufbar auf der Webseite des Europäischen Gerichtshofes
- Webseite Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Pressemitteilung der Europäischen Union vom 18.Juni 2015 (IP/15/5198): „Kommission fordert Mitgliedstaaten zur Beendigung ihrer EU-internen bilateralen Investitionsschutzabkommen auf“, abrufbar auf der Webseite der Europäischen Kommission
- Factsheet der EU vom 19. Juli 2018: Kommission veröffentlicht Erläuterungen zum Schutz grenzübergreifender EU-Investitionen – Fragen und Antworten, abrufbar auf der Webseite der EU-Kommission
- Pressemitteilung der EU vom 17. Januar 2019: Deutschland und andere Mitgliedstaaten geben bilaterale Investitionsschutzabkommen auf , abrufbar auf der Webseite der EU-Kommission
- Überblick Investitionsschutz (Themenseite), abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Übersicht über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland (alphabetisch nach Vertragsstaat), abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- GTAI-Rechtsmeldungen: EU - Mitgliedstaaten der EU beschließen die Aufhebung aller bilateralen Investitionsschutzabkommen (14. März 2019); EU - Schiedsklausel in EU-internen bilateralen Investitionsschutzabkommen/Achmea-Urteil des EuGH (16. März 2018)


