Am 12. Dezember 2018 hat das EU-Parlament dem EU-Japan Freihandelsabkommen mit großer Mehrheit zugestimmt.
Das EU-Japan Freihandelsabkommen ist das erste EU-Abkommen mit einem KMU-Kapitel und deckt 30 Prozent des Welt-Bruttoinlandsprodukts sowie 40 Prozent des Welthandels ab. Nach der zu erwartenden Zustimmung des EU-Rates am 21. Dezember 2018 wird das Abkommen dann voraussichtlich am 1. Februar 2019 vollständig in Kraft treten.
Sie können die Vorteile des Freihandelsabkommen nutzen,
- wenn die Ware vom Abkommen erfasst ist,
- wenn die im Abkommen enthaltenen Ursprungsregeln erfüllt sind und
- wenn der präferenzielle Warenursprung nachgewiesen wird.
Das Zoll-Team der IHK Düsseldorf unterstützt Sie gern bei der Prüfung, ob Zollersparnisse für Ihre Exporte nach Japan oder für Ihre Importe aus Japan in die EU ab Inkrafttreten des Abkommens möglich sind und welche Schritte dafür notwendig sind.
Save the date:
Am 5. Februar 2019 von 13 bis 17.30 Uhr wird eine Informationsveranstaltung in der IHK Düsseldorf zu dem Freihandelsabkommen zwischen der EU-Japan stattfinden, um Unternehmen die Vorteile des Abkommens im Einzelnen zu erläutern (Details siehe unter "Termine").
Am 5. Februar 2019 von 13 bis 17.30 Uhr wird eine Informationsveranstaltung in der IHK Düsseldorf zu dem Freihandelsabkommen zwischen der EU-Japan stattfinden, um Unternehmen die Vorteile des Abkommens im Einzelnen zu erläutern (Details siehe unter "Termine").
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