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EU-Mercosur-Abkommen: EuGH soll Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen


Es bleibt abzuwarten, ob und wann der Handelsteil vorläufig anwendbar ist. 

Anfang Januar 2026 unterzeichneten die Europäische Union und die Mercosur-Länder das EU-Mercosur-Abkommen, nachdem der Rat der EU die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. Darauffolgend ist es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden, welches seinerseits für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt hat. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Bestimmungen des Handelsteils vorläufig anwendbar sind. 

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Quelle: GTAI