Im Juli 2016 wurde auf Antrag von EUROFER ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem oder anders legiertem Stahl für spezielle Tarifnummern mit Ursprung auch in Brasilien, dem Iran, Russland, Serbien und der Ukraine eingeleitet.
Auf Antrag des klagenden Verbandes und nach Untersuchung der Umstände (Anstieg der Einfuhren nach dem Untersuchungszeitraum 07/15 – 06/16) ordnete die Europäische Kommission nun mit Durchführungsverordnung 2017/5 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren dieser Ware aus Russland und Brasilien mit Wirkung ab 07.01.2017 für die Dauer von neun Monaten an.
Damit hat die Europäische Kommission die rechtliche Möglichkeit, später alle Einfuhren aus Russland und Brasilien, die ab dem 07.01.2017 zollamtlich abgefertigt wurden, mit einem allfälligen, noch festzusetzenden Antidumpingzoll nachträglich zu belasten.
Ansprechpartner: Klaus Pelz, Tel. 089-5116-1374, E-mail: klaus.pelz@muenchen.ihk.de


