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Russland

EU-Sanktionen beschlossen


Angehängt finden Sie die veröffentlichten Sanktionstexte der EU und des GASP.

Die wesentlichen Inhalte sind:

Es gelten Verbote für die Bedreitstellung von Gütern, die für militärische Zwecke genutzt werden. Genehmigungspflichtig sind Technologien gemäß Anhang II.

Es gelten Finanzsanktionen für Wertpapier- und Geldmarktgeschäfte für die in Anhang III aufgelisteten Banken Sberbank, VEB, Gazprombank, VTB und Rosselkhozbank. Dokumentäres Auslandsgeschäft und Auslandszahlungsverkehr sind nicht eingeschränkt.

Quelle: S-CountryDesk

Dateien:
verordnung_833_2014.pdf
gasp_russland_31072014.pdf