Angehängt finden Sie die veröffentlichten Sanktionstexte der EU und des GASP.
Die wesentlichen Inhalte sind:
Es gelten Verbote für die Bedreitstellung von Gütern, die für militärische Zwecke genutzt werden. Genehmigungspflichtig sind Technologien gemäß Anhang II.
Es gelten Finanzsanktionen für Wertpapier- und Geldmarktgeschäfte für die in Anhang III aufgelisteten Banken Sberbank, VEB, Gazprombank, VTB und Rosselkhozbank. Dokumentäres Auslandsgeschäft und Auslandszahlungsverkehr sind nicht eingeschränkt.


