Seit Oktober 2020 hat die EU schrittweise Sanktionen gegen Belarus verhängt.
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Belarus gelten nun für insgesamt 166 Personen und 15 Organisationen. Die in der Sanktionsliste benannten Personen unterliegen dem Einfrieren von Vermögenswerten. Außerdem ist es EU-Bürger:innen und -Unternehmen untersagt, den aufgeführten Personen Gelder zur Verfügung zu stellen.
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