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Ukraine

EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen seit 1.9.2017 in vollem Umfang in Kraft


Als Kurzinfo:

Das EU-Ukraine Assoziierungsabkommen wurde bereits vorläufig angewendet, bevor es nun zum 1. September 2017 endgültig in Kraft trat. Schon während der übergangsweisen Anwendung wurden 95 Prozent der Zölle beseitigt und im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und des Wettbewerbs Fortschritte verzeichnet. Das Abkommen öffnet gegenseitig den Marktzugang und treibt in der Ukraine die Angleichung von Gesetzen, Standards und Vorschriften an europäische und internationale Normen voran.

Quelle: IHK Aachen