Die Maßnahmen gelten seit 2. Oktober 2020
Die restriktiven Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen in und durch die Europäischen Union sowie das Einfrieren von Finanzmitteln.
Die Sanktionen gelten für 40 Personen. Sie werden für Gewalt und Repressionsmaßnahmen gegen Demonstranten, Journalisten und Mitglieder der Opposition im Zuge der Präsidentschaftswahlen verantwortlich gemacht.
Quelle:
- Pressemitteilung des Rats der EU vom 2. Oktober 2020;
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1387; ABl. L 319I vom 2. Oktober 2020, S. 1;
- Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1388; ABl. L 319I vom 2. Oktober 2020, S. 13.


