Der Rat hat am 19.12.16 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31.07.17 verlängert. Diese Maßnahmen wurden am 31.07.14 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.
Am 19.03.15 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sankti-onen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31.12.15 vorgesehen war. Da diese Vereinbarungen am 31.12.15 noch nicht vollständig umgesetzt waren, hat der Rat die Sanktio-nen bis zum 31.07.16 und am 01.07.16 bis zum 31.01.17 verlängert.
Die Spitzenpolitiker der EU haben die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15.12.16 überprüft und daraufhin den Weg für die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate bis zum 31.07.17 geebnet. Der Rat hat diesen Beschluss am 19.12.16 im schriftlichen Verfahren formalisiert und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen. Der Beschluss (GASP) 2016/2315 des Rates vom 19.12.16 ist abrufbar unter dem Link.


