Erweiterung der Personenliste
04.01.2021
Der Rat hat erneut 36 Personen benannt, die Sanktionen unterliegen. Damit wird der Personenkreis zum dritten Mal ausgeweitet.
Sie werden für Gewalt und Repressionsmaßnahmen gegen Demonstranten, Journalisten und Mitglieder der Opposition im Zuge der Präsidentschaftswahlen verantwortlich gemacht.
Die restriktiven Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen in und durch die Europäischen Union sowie das Einfrieren von Finanzmitteln. Sie gelten zurzeit für insgesamt 88 Personen sowie sieben Organisationen.
Quelle:
- Pressemitteilung des Rats der EU vom 18. Dezember 2020;
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/2129; ABl. L 426I vom 17. Dezember 2020, S. 1;
- Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/2130; ABl. L 426I vom 17. Dezember 2020, S. 14.
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