direkte Bereichesauswahl

Ghana

EU/GHANA: PRÄFERENZGEWÄHRUNG FÜR WAREN MIT GHANAISCHEM URSPRUNG


Bereits seit drei Jahren unterhält die Europäische Union (EU) mit Ghana ein sogenanntes Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das die rechtlichen Vorgaben für den Warenverkehr mit präferenziellen Ursprungswaren aus den Partnerstaaten regelt.
 
Nun hat die Generalzolldirektion in der Atlas-Info 0497/23 mitgeteilt, dass seit dem 20. August 2023 Waren mit Ursprung in Ghana bei der Einfuhr in die EU nur dann eine Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn eine Ursprungserklärung vorgelegt wird.

Lesen Sie unter nachfolgendem Link die ausführlichen Details:

Quelle: i-tms