Um durch staatliche Beihilfen in der Exportkreditversicherungsbranche bedingte Wettbewerbsverfälschungen auszuräumen, hat die EU-Kommission 1997 in einer Mitteilung verfügt, dass sogenannte marktfähige Risiken, also Exportgeschäfte innerhalb der EU und mit den OECD-Kernländern mit Zahlungszielen bis zu 24 Monaten nicht durch staatliche Exportkreditversicherungen abgesichert werden dürfen. Eine Ausnahmeregelung galt für die Finanzkrise. Die derzeitige Kommissionsmitteilung läuft Ende 2012 aus. Für die Entscheidung, ob die Kommissionsmitteilung zum Kurzfristgeschäft fortgeführt, verändert oder auslaufen soll, bittet die EU-Kommission auf ihrer Internetseite neben den beteiligten Regierungen auch Exporteure, Verbände und sonstige „Stakeholder“ ihre Stellungnahme unter dem nachfolgenden Link abzugeben.
*International - länderübergreifend
Euler Hermes: Konsultation der EU-Kommission zu marktfähigen Risiken
Quelle: AGA-Report Nr. 206


