Der im Oktober 2008 eingerichtete Plafond für Geschäfte mit über 12 Monate hinausgehenden Kreditlaufzeiten in Höhe von EUR 100 Mio. reichte nicht mehr aus, um für aktuell zur Deckung beantragte Geschäfte Exportkreditgarantien übernehmen zu können. Vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Entwicklung Weißrusslands und der Zahlungserfahrungen aus hermesgedeckten Geschäften stellt der Ausschuss einen neuen Plafond über wiederum EUR 100 Mio. bereit.
Auch die Ausnutzungsbedingungen des Plafonds bleiben unverändert: Es gilt eine Orientierungsgröße von EUR 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft, die bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit überschritten werden kann.
Geschäfte mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten unter 12 Monaten können nach wie vor ohne formelle Einschränkungen über eine Hermesdeckung abgesichert werden.
Es gilt weiterhin Zurückhaltung bei der Deckung kreditierter örtlicher Kosten und ausländischer Zulieferungen.
Hintergrund für diese Entscheidung des Ausschusses ist, dass Weißrussland zwar einerseits mit hohen Länderrisiken verbunden und anfällig für Zahlungsbilanzschwierigkeiten ist, es sich andererseits aber um eines der wenigen Länder handelt, die zu Beginn des Jahres 2009 noch ein Wirtschaftswachstum erzielen konnten. Darüber hinaus sind auch die Zahlungserfahrungen aus gedecktem Mittelfristgeschäft, für das ein Plafond vorgesehen ist, weiterhin sehr gut.
Zudem betonen viele deutsche Exporteure, die einen Antrag für eine Hermesdeckung eingereicht haben, die Wichtigkeit der Exportaufträge für die Sicherung von Arbeitsplätzen, nachdem sich andere Märkte in der Region deutlich in der Rezession befinden und Aufträge dort wegbrechen.
Quelle: Agareport 178


