Es gelten neue Produktstandards
Bonn (GTAI) - Ab dem 1. Oktober 2018 gelten Änderungen des technischen Reglements "Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche". Sie betreffen Anbieter von Bekleidung und Schuhen.
Eine Änderung des technischen Reglements "Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche" vereinfacht die Bezeichnung für Typenmuster. Diese legen die Qualitätsstandards für Produkte fest. Hersteller können pro Produkt nun ein Typenmuster verwenden. Zuvor hatte das technische Reglement pro Altersgruppe ein separates Muster vorgesehen. Für Bekleidung für Kinder als auch für Jugendliche dürfen Produzenten nun das gleiche Typenmuster verwenden.
Standards für atmungsaktive Bekleidung angepasst.
Lesen Sie mehr auf der Artikelseite selbst.


