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Eurasische Wirtschaftsunion ändert Standards für Kosmetik und Körperpflegeprodukte


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Bonn (GTAI) - Hersteller von Parfüm- und Kosmetikprodukten müssen ab 6. Mai 2020 neue Regeln einhalten, wenn sie ihre Waren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion verkaufen wollen.

Für Hersteller von Parfüm und Kosmetika ändern sich künftig die Bedingungen, um das Konformitätszeichen EAC für ihre Produkte zu erhalten. Am 6. Mai 2020 wird eine Änderung des technischen Reglements "Über die Sicherheit von Parfüm und Kosmetik" (TR/ZU 009/2011) in Kraft treten. Sie stellt neue Anforderungen an Inhaltsstoffe, pH-Werte und Verpackungshinweise. Das Konformitätszeichen bestätigt die Sicherheit der Produkte und ist erforderlich, um Waren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr bringen zu können.

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Quelle: GTAI