Geltungsbereich des technischen Reglements "Sicherheit von Druckgeräten" erweitert
Bonn (GTAI) - Die Eurasische Wirtschaftskommission hat das technische Reglement Nr. 32 "Zur Sicherheit von Druckgeräten" aktualisiert. Das betrifft Hersteller von Heizkesseln und anderen Druckgeräten.
Neu hinzugekommen sind 62 Produkte. Dazu zählen Behälter für Gase, Flüssiggase, unter Druck gelöste Gase sowie befeuerte oder beheizte Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 C. Letzteres könnten sowohl ein Schnellkochtopf oder ein Heizkessel sein. Der Dampfdruck dieser Behälter darf den normalen Luftdruck um höchstens 0,5 bar überschreiten. Das Volumen dieser Behälter umfasst mindestens zwei Liter.
Am 23. Januar 2019 hat die Eurasische Wirtschaftskommission die neue Produktliste veröffentlicht. Sie ist auf der Internetseite der Eurasischen Wirtschaftskommission unter http://www.eaeunion.org abrufbar. Exporteure müssen für diese Produkte eine Konformitätsbescheinigung vorlegen. Diese bestätigt die Sicherheit der Produkte nach den Regeln der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Das technische Reglement Nr. 32 ist seit 5. Februar 2014 in Kraft und betrifft Druckbehälter, Rohrleitungen, Heiz- und Dampfkessel, Armaturen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile.


