Einheitliche Regeln für Alkoholwaren
Bonn (GTAI) - Neue Regeln für Produzenten von Bier, Wodka oder Branntwein: Die Eurasische Wirtschaftsunion hat seit 5. Dezember 2018 eine neue Alkoholverordnung.
Die Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien und wird am 5. Dezember 2020 vollständig in Kraft treten. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Sie betrifft alkoholische Getränke und Lebensmittel. Davon ausgenommen sind Süßwaren und fermentierte nicht-alkoholische Getränke wie Most, Kwass oder Kefir.
Für ausländische Produzenten gelten mit der neuen Verordnung die gleichen Standards wie für heimische Produzenten der Mitgliedstaaten.
Es geht um die Lebensmittelsicherheit der Rohstoffe und um die Sicherheit der Produktionsanlagen.
Detailfragen sind noch unklar
Für ausländische Produzenten gelten mit der neuen Verordnung die gleichen Standards wie für heimische Produzenten der Mitgliedstaaten. Importeure werden verpflichtet, eine Konformitätsbescheinigung vorzulegen. Dabei handelt es sich um ein Zertifikat, das die Sicherheit der Produktion bescheinigt. Dieses Zertifikat stellen die nationalen Behörden in der Eurasischen Wirtschaftsunion für die Hersteller oder einen bevollmächtigten Vertreter aus. Importeure dürfen diese Dokumente vom Hersteller für die Zolldeklaration anfragen.
Demnach soll der Hersteller für seine Produkte haften. Allerdings ist unklar, ob nicht auch der Importeur verantwortlich gemacht werden kann, wenn Alkohol aus dem Ausland eingeführt wird. Denn die Verordnung unterscheidet nicht klar zwischen den Begriffen Deklaration und Zertifizierung.
Dies kann dazu führen, dass theoretisch Importeure oder Einzelhändler für ihre eingeführten Waren haften sollen. "Wer die Haftung für die Sicherheit der Alkoholwaren tragen wird - ob Hersteller oder Importeur - ist eine grundsätzliche Frage, die immer noch diskutiert wird", sagt der Koordinator für technische Regulierung EU/EAWU in der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer, Wladimir Gerassimow.
Kontaktadresse
Deutsch-Russische Außenhandelskammer
Wladimir Gerassimow
Koordinator
Projekt für technische Regulierung EUEAWU
Business-Center Fili Grad
Beregovoy Proezd 5A K1, Etage 17
121087 Moskau, Russische Föderation
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