Eurasische Wirtschaftsunion erhebt Zölle auf Autoteile
Bonn (GTAI) - Auf Kfz-Teile, die zur Montage in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, müssen Hersteller jetzt Zölle zahlen. Eine Ausnahme gilt noch bis zum 30. September 2019 für Dieselmotoren.
Die Eurasische Wirtschaftsunion führt einheitliche Zollsätze für Kfz-Teile für die Industriemontage in Höhe von 3 bis 10 Prozent ein. Damit setzt die Eurasische Wirtschaftskommission eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) um. Das berichtete die russische Zeitung Wedomosti am 17. September 2018. Zuvor durften Autohersteller, die einen Vertrag über industrielle Montage mit der russischen Regierung abgeschlossen hatten, Komponenten und Baugruppen zollfrei einführen. Diese Vergünstigung hätte Russland gemäß WTO-Beitrittsprotokoll bereits am 1. Juli 2018 aufheben sollen.
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