Die gegen Simbabwe bestehenden Sanktionen werden bis zum 20. Februar 2022 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie das Einfrieren von Vermögenswerten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter nachfolgendem Link:
Die gegen Simbabwe bestehenden Sanktionen werden bis zum 20. Februar 2022 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie das Einfrieren von Vermögenswerten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter nachfolgendem Link:
Quelle: gtai