Liste der Personen und Einrichtungen wird aktualisiert
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Beschluss (GASP) 2018/1085 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 194 vom 31. Juli 2018, S. 147.
Anmerkung:
Die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert: Sechs weitere Organisationen werden aufgenommen. Sämtliche Vermögenswerte dieser Organisationen innerhalb der Europäischen Union werden eingefroren und ihnen dürfen keine finanziellen Mittel von Personen oder Einrichtungen in der EU zur Verfügung gestellt werden.Hintergrund ist ihre Beteiligung am Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der Halbinsel Krim verbindet. Die EU erachtet den Bau der Brücke als weitere Handlung, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt.
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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1072 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 194 vom 31. Juli 2018, S. 27.
Anmerkung:
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird entsprechend aktualisiert und um sechs weitere Einträge ergänzt. -
Mitteilung an die Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/1085 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1072 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 269 vom 31. Juli 2018, S. 5.
Anmerkung:
Die betroffenen Personen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
Rat der Europäischen Union
GD RELEC 1C
Rue de la Loi/Wetstraat 175
1048 Brüssel, Belgien
sanctions@consilium.europa.eu


