Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste
Die bestehenden Sanktionen werden um ein weitere sechs Monate, bis zum 15. März 2021, verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 eingeführt und umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Verbot, gelisteten Personen oder Organisationen Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren wurde die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert: Die Angaben zu 41 Personen und 28 Organisationen wurden geändert. Insgesamt sind 175 Personen und 44 Organisationen von den Sanktionen betroffen.
Quellen:
- Rat der Europäischen Union: Ukraine Sanktionen
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1267; ABl. L 298 vom 11. September 2020, S. 1;
- Beschluss (GASP) 2020/1269; ABl. L 298 vom 11. September 2020, S. 23.


