Aktualisierung der Personenliste
Die bestehenden Sanktionen werden auf vier Organisationen und zwei Personen ausgeweitet. Sie werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
Hintergrund ist die Eröffnung einer Eisenbahnbrücke, die die Eisenbahninfrastruktur der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit Russland verbinden soll. Die Annexion der Krim und Sewastopols wird von der Europäischen Union nicht anerkannt. Die benannten Organisationen und Personen stehen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung der Bahninfrastruktur.
Quellen:
- Rat der Europäischen Union: Ukraine Sanktionen
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1367; ABl. L 318 vom 1. Oktober 2020, S. 1;
- Beschluss (GASP) 2020/1368; ABl. L 318 vom 1. Oktober 2020, S. 5.


