Die bestehenden Sanktionen werden um weitere sechs Monate, bis zum 15. März 2022, verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 eingeführt und umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Verbot, gelisteten Personen oder Organisationen Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren wurde die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Die Sanktionen betreffen aktuell 185 Personen und 48 Organisationen.
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