Ab dem 1. September 2023 wird es für eine ganze Reihe von Ländern neue nationale Allgemeingenehmigungen geben. Das heißt, die Unternehmen müssen hier für den Export ausgewählter Dual-Use-Güter beim BAFA keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen. Mit dieser Maßnahme wird das Amt auf einen Schlag um bis zu 1000 unkritische Dual-Use-GüterAnträge entlastet und kann sich auf die echten Exportkontrollfälle konzentrieren. Positiv ist insbesondere, dass nun auch Exporte in Länder wie Südkorea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien beschleunigt werden. Die Einzelheiten zu den neuen Allgemeingenehmigungen wird das BAFA ab Anfang August auf seiner Homepage veröffentlichen.
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