Exporteure müssen Erlöse weiterhin in die Türkei bringen
Unternehmen mit Sitz in der Türkei müssen seit dem 4. September 2018 Erlöse aus Exportgeschäften in die Türkei zurückführen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme zum Schutz des Wertes der Lira, die zunächst auf sechs Monate befristet war. Ein Tag vor Ablauf der Maßnahme am 4. März 2019 verlängerte das türkische Finanzministerium die Maßnahme um weitere sechs Monate.
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