Fehlende Unterschriften auf A.TR, EUR.1 und EUR-MED führen zu keiner Präferenzbehandlung
Die Türkei verwendet seit mehreren Wochen ein neues elektronisches Verfahren zur Beantragung und Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR, EUR. 1 (Anwendung bei EGKS und Agrarwaren) und EUR-MED (Anwendung bei EGKS und Agrarwaren), bei dem systembedingt die Bescheinigungen nicht mehr durch eine Person der ausstellenden türkischen Zollbehörde unterzeichnet werden. Die Europäische Kommission hat im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten der EU festgestellt, dass derartige Bescheinigungen für eine beantragte Präferenzbehandlung nicht anerkannt werden können.
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