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Türkei

Fehlende Unterschriften auf A.TR, EUR.1 und EUR-MED führen zu keiner ‎Präferenzbehandlung


Fehlende Unterschriften auf A.TR, EUR.1 und EUR-MED führen zu keiner ‎Präferenzbehandlung

Die Türkei verwendet seit mehreren Wochen ein neues elektronisches Verfahren zur Beantragung ‎und Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR, EUR. 1 (Anwendung bei EGKS und ‎Agrarwaren) und EUR-MED (Anwendung bei EGKS und Agrarwaren), bei dem systembedingt die ‎Bescheinigungen nicht mehr durch eine Person der ausstellenden türkischen Zollbehörde ‎unterzeichnet werden. Die Europäische Kommission hat im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten ‎der EU festgestellt, dass derartige Bescheinigungen für eine beantragte Präferenzbehandlung ‎nicht anerkannt werden können.‎

Lesen Sie die Gesamtinformation und zugehörige Handlungsempfehlung hier.

Quelle: IHK München und Oberbayern