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Russland

"Fernarbeit" - Neues im Arbeitsrecht Russlands


Am 10. April 2013 wurde das schon lange erwartete Gesetz „Über Fernarbeit“ („FernArbG“) in der „Rossijskaya Gazeta“ veröffentlicht. Es ist am 19. April 2013 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen zum russischen Arbeitsgesetzbuch („ArbGB“) wurden in der Staatsduma fast zwei Jahre diskutiert. Nun gibt es wichtige praktische Erleichterungen für Unternehmen bei der Beschäftigung von „Heimarbeitnehmern“. Dies ist ein „Top-Thema“ für Unternehmen – in Moskau und anderen Großstädten wegen des oftmals katastrophalen Verkehrs, aber auch wegen der Größe des Landes und aus anderen  Gründen.

Bisher gab es nur rudimentäre Regelungen zur „Heimarbeit“. In der Praxis waren viele Fragen strittig oder offen – die gesetzlichen Regelungen im ArbGB insgesamt unzureichend, um rechtsicher Heimarbeit flexibel zu gestalten. Viele Arbeitgeber scheuten es daher Heimarbeitsplätze zu schaffen, obwohl eine Reihe von Berufen dafür prädestiniert ist.

Quelle: Binetzky Brand & Partner

Dateien:
neues_im_arbeitsrecht_fernarbeit-04.2013.doc