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Kroatien

Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch Änderung des Arbeitsrechts


Kroatiens Arbeitsrecht ist nach mehreren Jahrzehnten Stillstand novelliert worden. Die Gewerkschaften lehnen die Änderungen ebenso ab wie die rechtskonservative Opposition. Die sozialliberale Regierung hält den Kompromiss für vertretbar und will Investoren helfen. Sie hatte zuletzt noch die Möglichkeiten zur Verlängerung der maximalen Wochenarbeitszeiten erweitert. In Kleinbetrieben werden Entlassungen aber nicht erleichtert. Die Arbeitsmarktflexibilisierung bleibt insgesamt gering. Bei der Flexibilität des Arbeitsmarktes hatte Kroatien vor der jetzt verabschiedeten Novellierung des Arbeitsgesetzes im internationalen Vergleich eine Eingruppierung, die deutlich schlechter als für Ungarn war. In Europa gelten die Arbeitsmarktregelungen der Schweiz als besonders flexibel. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Geschäftsklima in den jeweiligen Ländern. Im weltweiten Vergleich rangierte Kroatien 2011 auf Platz 83. Zum Vergleich: Ungarn lag auf Platz 68. Hier dürfte sich Kroatien durch die Mitte Juli vom Parlament verabschiedete Neufassung des Arbeitsgesetzes einige wenige Plätze nach vorne schieben können. Die Slowakei und Polen hatten zuletzt bezüglich Arbeitsmarktflexibilität in der Region am besten abgeschnitten. Die Bestimmungen zu Entlassungen sind durchforstet und vereinfacht worden; die Fristen wurden verkürzt. Die Schutzrechte für Beschäftigte, die über Vermittlungsagenturen „ausgeliehen“ werden, wurden vermindert: Diese Arbeitsverhätnisse düfen bis zu drei Jahre dauern - statt nur bis zu einem Jahr. Zeitlich befristete Arbeitsverträge können Verwendungen im Ausland umfassen. Bei den im Vergleich mit anderen Lädern großzüigen Regelungen für den Mutterschutz ist es im Großen und Ganzen geblieben: Sie können vor allem Kleinbetriebe unvermittelt vor größre Probleme stellen und deren Existenz gefährden.

 

Für Kleinbetriebe wurden auch Entlassungen nicht vereinfacht. Der von den Unternehmern beklagte Missbrauch von Krankschreibungen - vor allem zur Erntezeit im Sommer und bei innerbetrieblichen Umstrukturierungsversuchen - wird sich durch das neue Gesetz nicht eindämmen lassen. Offen ist weiter, wie der aufgeblähte öffentliche Dienst zurechtgestutzt werden soll: Dort hat sich von 2008 bis 2013 die Beschäftigtenzahl von 370.000 auf knapp 400.000 erhöht, die unter ein Sondergesetz fallen und vor Entlassungen geschützt sind. Gleichzeitig ergab sich in allen anderen Sparten ein Beschäftigtenrückgang von 880.000 auf 740.000.

Quelle: Südosteuropa Aktuell