Mit der Förderung ausländischer Investitionen verfolgt die türkischeRegierung vor allem das Ziel, die Wirtschaft des Landes durch dieAnziehung von ausländischem Kapital und Technologietransferinternational wettbewerbsfähiger zu machen. Außerdem sollen dieUnterschiede in der regionalen und sektoralen Wirtschaftsentwicklungausgeglichen werden. Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen dreiund sechs Jahren.Der Antrag auf Förderung eines Investitionsvorhabens muss vor derFirmengründung beim Generaldirektorat für ausländische Investitionengestellt werden. Bei Neuinvestitionen kann der Förderungsantragzusammen mit dem Antrag zur Investitionsgenehmigung gestellt werden.Neben einer Wirtschaftlichkeitsstudie muss der potenzielle Investorweitere spezifische Unterlagen bezüglich des Investitionsvorhabenseinreichen. Ob letztlich eine Förderung gewährt wird oder nicht, wirdin der Regel innerhalb von acht Wochen nach Antragstellung entschieden.Bei positiver Bewertung und Genehmigung wird eine Förderurkundeausgestellt, welche die charakteristischen Eigenschaften derInvestition und die gewährten Fördermaßnahmen beinhaltet.Förderkriterien Die Summe der Investition muss eine bestimmteMindesthöhe erreichen, deren Höhe von der Region, in der dieInvestition getätigt werden soll, abhängig ist. Abhängig von Standortund Art der Investition muss das Verhältnis von Eigenkapital undGesamtinvestitionsvolumen zwischen zehn und 60 Prozent liegen. Jeentwickelter die Region, desto höher muss die Eigenkapitalquote sein.Art und Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Region undSektor. Ausgewiesen sind normale, Entwicklungs- undPrioritäts-Regionen, welche die höchste Förderung genießen. Sektoren,die für die Investitionsförderung Priorität haben, sindDienstleistungen, Infrastruktur, Umweltschutz und elektronischeIndustrie. Weitere Aspekte sind hoher Technologietransfer, hoheWertschöpfungsquote im Land sowie gute Exportaussichten für dasProdukt.Fördermaßnahmen Bei Erfüllung der Förderkriterien kann die Art derUnterstützung des Projektes sehr unterschiedlich ausfallen. Insgesamtgibt es 13 verschiedene Fördermaßnahmen, von denen die wichtigstensind:vollständige Absetzung der Investitionsausgaben - zinsvergünstigteDarlehen - Befreiung von verschiedenen Gebühren -Mehrwertsteuerbefreiung oder Rückerstattung bei Importen - kostenloseZuteilung von staatlichem Land - teilweise Deckung der Umzugskostendurch Kreditgewährung


