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Frankreich

Force-Majeure-Klausel kann unzulässig sein


Eine sog. "Force-Majeure" ("Höhere Gewalt")-Klausel kann zu einem Ungleichgewicht führen und deshalb unzulässig sein. Dies hat der französische Kassationshof mit Urteil vom 24.10.2012 entschieden.

Ist französisches Recht anwendbar, kann die Vereinbarung einer Klausel, die gegen Höhere-Gewalt schützen soll, unwirksam sein, wenn das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ansonsten nicht gewahrt wäre.

 

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Quelle: gtai