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Frankreich

Frankreich: Bald Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung


Frankreich bricht mit einem Dogma: Auch Einzelunternehmer können demnächst mit beschränkter Haftung tätig werden. Die Basis hierfür bildet das Gesetz 2010-658 vom 15.6.2010 über den "Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung" (entrepreneur individuel à responsabilité limitée).

Das Inkrafttreten der neuen Regeln und Ausführungsbestimmungen bleiben allerdings einer gesetzesvertretenden Verordnung (ordonnance) und einem Dekret vorbehalten.

Darüber hinaus führt das Gesetz ein nationales Handwerksregister ein, dessen nähere Ausgestaltung jedoch ebenfalls per Dekret erfolgen soll.

Die grundlegende Neuerung beim "Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung" (entrepreneur individuel à responsabilité limitée - kurz: EIRL) ist, dass für die Haftungsbeschränkung in Frankreich nicht mehr eigens die Gründung einer Gesellschaft, also einer separaten juristischen Person, nötig sein wird. Vielmehr kann der EIRL zur Erlangung der Haftungsbeschränkung den Teil seiner Vermögensgüter von seinem persönlichen Vermögen abtrennen, die für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nötig sind. Diese Tatsache wird er selbstverständlich registerbekannt machen müssen.
 

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Quelle: gtai