Wer in Frankreich allein geschäftlich tätig werden möchte, dem stehen viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Unter Umständen gilt man als Kleinstunternehmen (auto-entrepreneur). Dann kommt man in den Genuss von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vereinfachungen. Der Artikel beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und Gründungsformalitäten für den auto-entrepreneur, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen, sonstigen Abgaben und wann man sich nicht mehr auf den Status des auto-entrepreneur berufen kann. ...
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