Mit einem Dekret der Premierministerin erleichtert Frankreich die Beendigung von Verträgen. In vielen Fällen soll sie mit wenigen Klicks möglich sein.
Das Dekret Nr. 2023-417 vom 31. Mai 2023 sieht vor, dass Gewerbetreibende in Verträgen mit Verbrauchern:
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eine Kündigungs-Funktion auf ihrer Website und, soweit vorhanden auch auf dem Online-Auftritt für Mobiltelefone einrichten,
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